Dienstag, Februar 26, 2013
Soldaten fühlen sich vom Minister "gedemütigt"
Verteidigungsminister de Maizière hatte im Interview mit der FAS gemeint, dass die Soldaten nicht so sehr nach Anerkennung gieren sollen, zumal seitens der Gesellschaft hinreichend wertgeschätzt - und wer fortlaufend Anerkennung fordere, sie eher verspiele als durch die Arbeit erwerbe.
So ähnlich dürfte es sein, wobei sich die über Leistungsbilanz soldatischer Aktivitäten in Afghanistan, im Kosovo usw. durchaus streiten ließe. Aber nicht daran stören sich seine Parteikollegen, sondern fassen das Statement als "unsensibel" und "Klatsche" gegen die Bundeswehr auf. Der Minister habe die Soldaten "gedemütigt", meint der Vorsitzende des Dt.Bundeswehrverbandes natürlich im Interview mit der Bildzeitung und fordert, dass sich der Minister "vor die Soldaten stelle", als sei das jemals Art von Feldherren und nicht immer bloß Legende gewesen, weil vorn stirbt sich zu schnell für den Platz im Geschichtsbuch. Auch die Tagesschau buhlt um Verständnis für die Anerkennungsbedürfnisse unserer Mitbürger mit Hindukusch-Hintergrund, eilt zu einer hübschen, vereinsamten Soldaten-Gattin und überträgt ihr Klagelied in die Wohnzimmer der Nation. Der Mann ist so selten zuhause und überhaupt ... - Was soll man ihr raten?
Mittwoch, Juni 22, 2005
Befehlsverweigerung statthaft
Nr. 38/2005: BVerwG 2 WD 12.04 22.06.2005
Unverbindlichkeit eines Befehls wegen Verstoßes gegen die Gewissensfreiheit eines Bundeswehrsoldaten während des IRAK-Krieges
Ein Major weigerte sich im April 2003, den Befehl seines Vorgesetzten auszuführen, an der weiteren Entwicklung eines militärischen Software-Programms mitzuwirken. Zur Begründung führte er an, er könne es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, Befehle zu befolgen, die geeignet seien, Kriegshandlungen im IRAK zu unterstützen. Dabei machte er geltend, sein Vorgesetzter habe vor Befehlserteilung ihm gegenüber ausdrücklich nicht ausschließen können, dass mit der Arbeit an dem Projekt eine Beteiligung der Bundeswehr an dem von ihm als völkerrechtswidrig angesehenen Krieg gegen den IRAK unterstützt werde. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass Bundeswehrangehörige in Kuweit stationiert würden, deutsche Soldaten an AWACS-Flügen beteiligt seien, US-Liegenschaften in Deutschland bewachten und dass Überflug- und Landerechte für die im IRAK operierenden Streitkräfte der USA gewährt würden. Er hielt dies für verfassungs- und völkerrechtswidrige Unterstützungsleistungen.Das Truppendienstgericht setzte den Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Hauptmanns herab. Hiergegen hat der Soldat Berufung eingelegt und beantragt, ihn freizusprechen. Der Wehrdisziplinaranwalt hat ebenfalls Berufung eingelegt und beantragt, den Soldaten aus dem Dienstverhältnis zu entfernen.Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat den Soldaten freigesprochen, weil dem Soldaten ein Dienstvergehen nicht nachzuweisen war. Ein Verstoß gegen die Gehorsamspflicht (§ 11 Abs. 1 Soldatengesetz) liege nicht vor.Der Senat hat entschieden, dass in der konkreten Lage das Grundrecht der Freiheit des Gewissens nach Art. 4 Abs. 1 GG durch den Befehl nicht verdrängt werde.Dieser sei deshalb für den Soldaten unverbindlich gewesen.Der Soldat habe die Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung glaubhaft dargetan. Im vorliegenden Fall sei die gebotene gewissensentlastende Konfliktlösung durch eine anderweitige Verwendung des Soldaten erfolgt.
Der Soldat könne sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG ungeachtet dessen berufen, dass er keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG gestellt habe. Denn auch Berufssoldaten stünde das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG zu.Die Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt ausnahmslos an "Recht und Gesetz" (Art. 20 Abs. 3 GG) und insbesondere an die Grundrechte uneingeschränkt gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit oder Funktionsfähigkeit freistellen.
BVerwG 2 WD 12.04 – Urteil vom 21. Juni 2005
Unverbindlichkeit eines Befehls wegen Verstoßes gegen die Gewissensfreiheit eines Bundeswehrsoldaten während des IRAK-Krieges
Ein Major weigerte sich im April 2003, den Befehl seines Vorgesetzten auszuführen, an der weiteren Entwicklung eines militärischen Software-Programms mitzuwirken. Zur Begründung führte er an, er könne es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, Befehle zu befolgen, die geeignet seien, Kriegshandlungen im IRAK zu unterstützen. Dabei machte er geltend, sein Vorgesetzter habe vor Befehlserteilung ihm gegenüber ausdrücklich nicht ausschließen können, dass mit der Arbeit an dem Projekt eine Beteiligung der Bundeswehr an dem von ihm als völkerrechtswidrig angesehenen Krieg gegen den IRAK unterstützt werde. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass Bundeswehrangehörige in Kuweit stationiert würden, deutsche Soldaten an AWACS-Flügen beteiligt seien, US-Liegenschaften in Deutschland bewachten und dass Überflug- und Landerechte für die im IRAK operierenden Streitkräfte der USA gewährt würden. Er hielt dies für verfassungs- und völkerrechtswidrige Unterstützungsleistungen.Das Truppendienstgericht setzte den Soldaten wegen eines Dienstvergehens in den Dienstgrad eines Hauptmanns herab. Hiergegen hat der Soldat Berufung eingelegt und beantragt, ihn freizusprechen. Der Wehrdisziplinaranwalt hat ebenfalls Berufung eingelegt und beantragt, den Soldaten aus dem Dienstverhältnis zu entfernen.Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat den Soldaten freigesprochen, weil dem Soldaten ein Dienstvergehen nicht nachzuweisen war. Ein Verstoß gegen die Gehorsamspflicht (§ 11 Abs. 1 Soldatengesetz) liege nicht vor.Der Senat hat entschieden, dass in der konkreten Lage das Grundrecht der Freiheit des Gewissens nach Art. 4 Abs. 1 GG durch den Befehl nicht verdrängt werde.Dieser sei deshalb für den Soldaten unverbindlich gewesen.Der Soldat habe die Ernsthaftigkeit seiner Gewissensentscheidung glaubhaft dargetan. Im vorliegenden Fall sei die gebotene gewissensentlastende Konfliktlösung durch eine anderweitige Verwendung des Soldaten erfolgt.
Der Soldat könne sich auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG ungeachtet dessen berufen, dass er keinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG gestellt habe. Denn auch Berufssoldaten stünde das Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG zu.Die Streitkräfte seien als Teil der vollziehenden Gewalt ausnahmslos an "Recht und Gesetz" (Art. 20 Abs. 3 GG) und insbesondere an die Grundrechte uneingeschränkt gebunden. Davon könnten sie sich nicht unter Berufung auf Gesichtspunkte der militärischen Zweckmäßigkeit oder Funktionsfähigkeit freistellen.
BVerwG 2 WD 12.04 – Urteil vom 21. Juni 2005
Dienstag, März 29, 2005
Bombodrom Fretzdorf ?
Das Bundesverteidigungsministerium will aus dem ehemals sowjetischen Übungsgelände bei Fretzdorf ein Bombodrom (Bombenabwurfgelände) machen. Die umliegenden Kommunen wehren sich, 10.000 Menschen demonstrierten dagegen beim Ostermarsch 2005.
Nun mal aus der sicherheitspolitischen Perspektive:
In vier Minuten beim Kanzler
Fretzdorf liegt etwa 100 km nordwestlich von Berlin. Ein Kampfflugzeug vom Typ Tornado braucht im 1500 km/h-Energiesparmodus etwa 4 Minuten bis zum Regierungsviertel. - Abfangen unmöglich. Man kann eigentlich nur hoffen, dass nie ein Pilot durchdreht, denn das "Bombodrom" ist immerhin für scharfe Munition gedacht, die also "an Bord" ist. Niemand schafft es schnell genug in die Bunker, was ohnehin nur für Menschenverächter eine Lösung wäre. Welche Partei, welcher Politiker, wer hat überlegt, wie dicht solche Waffen unseren Städten kommen dürfen und hat daraus den Schluss gezogen, dass ein "Bombodrom" in Fretzdorf nicht nur für die dort ansässigen Osterhasen ein Risiko ist, sondern auch für die nationale Sicherheit?
Diskussion >> www.inidia.de/newser/viewtopic.php?t=3145
Nun mal aus der sicherheitspolitischen Perspektive:
In vier Minuten beim Kanzler
Fretzdorf liegt etwa 100 km nordwestlich von Berlin. Ein Kampfflugzeug vom Typ Tornado braucht im 1500 km/h-Energiesparmodus etwa 4 Minuten bis zum Regierungsviertel. - Abfangen unmöglich. Man kann eigentlich nur hoffen, dass nie ein Pilot durchdreht, denn das "Bombodrom" ist immerhin für scharfe Munition gedacht, die also "an Bord" ist. Niemand schafft es schnell genug in die Bunker, was ohnehin nur für Menschenverächter eine Lösung wäre. Welche Partei, welcher Politiker, wer hat überlegt, wie dicht solche Waffen unseren Städten kommen dürfen und hat daraus den Schluss gezogen, dass ein "Bombodrom" in Fretzdorf nicht nur für die dort ansässigen Osterhasen ein Risiko ist, sondern auch für die nationale Sicherheit?
Diskussion >> www.inidia.de/newser/viewtopic.php?t=3145
Donnerstag, November 04, 2004
Schiffe "für den Frieden"
Die Presse jodelt die Slogans der Rüstungsmafia nach: "Die Deutsche Marine erhält eines der modernsten Kampfschiffe Europas. Heute wird die Fregatte «Sachsen» in Wilhelmshaven in Dienst gestellt. Zu der militärischen Zeremonie werden Verteidigungsminister Struck und Sachsens Ministerpräsident Milbradt erwartet, wie die Marine in Wilhelmshaven mitteilte. Die Fregatte setze neue Maßstäbe und sei mit ihren innovativen Sensoren und Waffen in der Lage, Angriffe aus der Luft wirksam abzuwehren. "Viele Artikel sah ich durch, aber nur auf einer veralteten Webseite Nadir.org fand ich die mit diesem Rüstungsprojekt verbundenen Kosten: "Stückpreis 400.000 DM" ohne die zugehörige Order für us-amerikanisches Raketenzeugs.Im Dezember geht die bauähnliche «Hamburg» in Dienst und die «Hessen» soll im kommenden Jahr folgen. Das wären 1,2 Mrd. DM und die Schiffe sind neuer als die Zahlen. - Man gönnt sich ja sonst nichts und sollte sich trotzdem die Namen merken, die da feiern, was feuern soll.
Mittwoch, November 03, 2004
CDU/CSU verlangen Konversionsmillionen
Die CDU/CSU-Fraktion will nach Angaben ihres verteidigungspolitischen Sprechers, Christian Schmidt (CSU), noch im November im Bundestag ein Sofortprogramm beantragen, um Finanzhilfen in dreistelliger Millionenhöhe für die von den Standortschließungen betroffenen Regionen zu bekommen.
1. Was wollen sie denn mit dem Geld machen? Auf die Ideen-Sammlung wäre ich gespannt.
2. Und woher soll die Bundesregierung das Geld nehmen? Schulden machen? Oder wie wäre es mit Konversionsmitteln aus dem Verteidigungsetats? Da würde aber manch Lobby-Freak von den Unionsparteien ziemlich dagegen sein, denn wofür erhalten Politiker von der Rüstungsindustrie "Beraterhonorare", wenn sie die Mittel für Rüstungen streichen?
3. Nein, die Subventionslasten sollen dann die Länder mal schön selbst auf sich nehmen, denn je mehr sich das Schuldenmachen vom Standort entfernt, desto unsinniger ist nachher die Verwendung.
-sven-
1. Was wollen sie denn mit dem Geld machen? Auf die Ideen-Sammlung wäre ich gespannt.
2. Und woher soll die Bundesregierung das Geld nehmen? Schulden machen? Oder wie wäre es mit Konversionsmitteln aus dem Verteidigungsetats? Da würde aber manch Lobby-Freak von den Unionsparteien ziemlich dagegen sein, denn wofür erhalten Politiker von der Rüstungsindustrie "Beraterhonorare", wenn sie die Mittel für Rüstungen streichen?
3. Nein, die Subventionslasten sollen dann die Länder mal schön selbst auf sich nehmen, denn je mehr sich das Schuldenmachen vom Standort entfernt, desto unsinniger ist nachher die Verwendung.
-sven-
Bundeswehrreform teils, teils
Bundesverteidigungsminister Struck (SPD) legte am 2. November 2004 seine Bundeswehrreform vor:
Reduzierung der Truppenstärke der Bundeswehr auf 250 000 Soldaten und 75 000 Zivilbeschäftigte bis 2010,
Schließung von 105 namentlich genannten Militärstandorten in Deutschland, darunter 28 Kleinststandorte mit höchstens zehn Dienstposten.
Sofort ging das Geplärr von Unionsparteien los, "der Heimatschutz" sei nicht mehr gewährleistet und auch Kommunalpolitiker von Grünen und SPD sprachen sich gegen die Bundeswehrreform aus, als wenn an den Standorten der Streichliste Hungersnöte drohten.
Aufschub an der überfälligen Reform scheint mir unzulässig, aber tatsächlich müsste geprüft werden, welche Konversionsmöglichkeiten es gibt. Andererseits: Wie sollten die aussehen? Noch mehr subventionierte Wirtschaft? - Es muss ohne gehen. Und die Deutschen sollten froh sein, dass es weniger Soldaten braucht.
-sven-
Reduzierung der Truppenstärke der Bundeswehr auf 250 000 Soldaten und 75 000 Zivilbeschäftigte bis 2010,
Schließung von 105 namentlich genannten Militärstandorten in Deutschland, darunter 28 Kleinststandorte mit höchstens zehn Dienstposten.
Sofort ging das Geplärr von Unionsparteien los, "der Heimatschutz" sei nicht mehr gewährleistet und auch Kommunalpolitiker von Grünen und SPD sprachen sich gegen die Bundeswehrreform aus, als wenn an den Standorten der Streichliste Hungersnöte drohten.
Aufschub an der überfälligen Reform scheint mir unzulässig, aber tatsächlich müsste geprüft werden, welche Konversionsmöglichkeiten es gibt. Andererseits: Wie sollten die aussehen? Noch mehr subventionierte Wirtschaft? - Es muss ohne gehen. Und die Deutschen sollten froh sein, dass es weniger Soldaten braucht.
-sven-
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